Verkehrsrechtliche Anordnung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Vom 14. bis 19. Juli 2025 beidseitiges Halteverbot

Verkehrsrechtliche Anordnung

Wegen der Durchführung von Schwertransporten wurde vom Werra-Meißner-Kreis durch Verkehrsrechtliche Anordnung für den Zeitraum 14. Juli – 19. Juli 2025 im Geltungsbereich der Langenhainer Straße/Bahnhofstraße in Reichensachsen und der Hauptstraße in Vierbach ein beiseitiges Halteverbot angeordnet.

Die Anwohner werden gebeten, Verständnis für die Maßnahmen zu zeigen, die letztlich der sicheren Abwicklung der Schwertransporte in Wehretal dienen.