Parksituation im Geltungsbereich des Steinweges in Reichensachsen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Parksituation im Geltungsbereich des Steinweges in Reichensachsen

In jüngster Vergangenheit war durch die örtliche Ordnungsbehörde vermehrt festzustellen, dass mehrere Gehwegbereiche entlang des Geltungsbereiches des Steinweges in Wehretal-Reichensachen durch parkende Kraftfahrzeuge als Parkfläche in Anspruch genommen worden sind.

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken auf Gehwegen jedoch absolut und überall verboten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Parken an den betreffenden Stellen explizit erlaubt wird.

Es ist u. a. davon auszugehen, dass eine ggf. vorhandene farbliche Abweichung im Gehwegbereich irrtümlicherweise als ausgewiesene Parkfläche angesehen worden ist. Im hier betroffenen Geltungsbereich des Steinwegs ist jedoch eindeutig zu erkennen, in welchen Flächenbereichen das Parken erlaubt ist.

Es versteht sich von selbst, dass das Parken z.B. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen oder vor Bordsteinabsenkungen unzulässig ist. Gleichwohl ergibt sich ein Parkverbot entgegen der Fahrtrichtung.

Die hiesige örtliche Ordnungsbehörde ist sich darüber bewusst, dass das Thema Parken eine wichtige Angelegenheit ist und dass es zuweilen zu Engpässen und Unannehmlichkeiten in Bezug auf etwaige Parksituationen kommen kann. Nach eingehender Prüfung und Abwägung verschiedener Faktoren wurde nun dennoch entschieden, im Geltungsbereich des Steinweges keine speziellen Parkflächen auszuweisen, da in jenem Fall u. a. auch der ungehinderte Verkehr von Fußgängern (ggf. mit Kinderwagen) oder Rollstuhlfahrern als bedenklich angesehen wird. Dies bedeutet, dass das Parken entlang des Steinwegs nach den derzeit geltenden Bestimmungen und Vorschriften der StVO möglich sein wird.

Der ruhende Verkehr wird in Wehretal aufgrund des Anschlusses an den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk durch die Stadt Eschwege überwacht. Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen und Vorschriften werden sodann mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld geahndet.

Es wird daher darum gebeten, Ihre Fahrzeuge mit Bedacht zu parken und die bestehenden Parkregelungen im Steinweg zu beachten, um etwaige Engpässe zu vermeiden und einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten.